Haben Sie Elektroschrott?
Haben Sie Elektroschrott?
30 Sep, 2024
In einer Welt, in der Nachhaltigkeit immer stärker in den Mittelpunkt rückt, sehen sich Unternehmen zunehmend unter Druck, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft transparent darzulegen. Die Europäische Union hat daher die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingeführt, um die Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte zu standardisieren und zu verbessern. Doch was bedeuten diese neuen Vorgaben genau, und wie beeinflussen sie Unternehmen?
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt und die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert. Sie verpflichtet Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG) offenzulegen. Die Hauptziele der CSRD sind die Erhöhung der Transparenz, die Verbesserung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und die Bereitstellung relevanter Informationen für Investoren und andere Interessengruppen.
Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich erheblich im Vergleich zur NFRD. Sie gilt für:
Zusätzlich müssen Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, aber in der EU tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, ebenfalls Berichte nach den Vorgaben der CSRD erstellen.
Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Informationen über folgende ESG-Themen offenzulegen:
· Umweltschutz: Klimaschutzmaßnahmen, Ressourcennutzung, Umweltauswirkungen, Biodiversität.
· Soziale Belange: Arbeitnehmerrechte, Diversität, Gleichstellung, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte.
· Governance: Bekämpfung von Korruption, ethisches Verhalten, Transparenz in der Unternehmensführung.
Dabei müssen sowohl qualitative als auch quantitative Informationen bereitgestellt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl darüber berichten, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihr Geschäft auswirken (Outside-In-Perspektive), als auch darüber, wie sie selbst die Umwelt und Gesellschaft beeinflussen (Inside-Out-Perspektive). Zusätzlich müssen Unternehmen die Risiken und Chancen, die sich aus ESG-Faktoren für ihr Geschäftsmodell ergeben, offenlegen.
Ein zentraler Aspekt der CSRD ist die Einführung einer Prüfungspflicht: Nachhaltigkeitsberichte müssen von unabhängigen Prüfern (Assurance) überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen. Darüber hinaus müssen die Berichte in einem maschinenlesbaren digitalen Format veröffentlicht werden, um sie für den „European Single Access Point“ (ESAP) zugänglich zu machen. Dies fördert die Transparenz und erleichtert den Zugang zu Nachhaltigkeitsdaten auf EU-Ebene.
Die CSRD wird schrittweise eingeführt:
· Ab 2024: Für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (erste Berichterstattung 2025).
· Ab 2025: Für alle anderen großen Unternehmen.
· Ab 2026: Für börsennotierte KMUs, die eine vereinfachte Berichterstattung vorlegen können.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die detaillierten Standards, die die CSRD ergänzen. Sie legen fest, welche Informationen in den Nachhaltigkeitsberichten enthalten sein müssen und wie diese zu präsentieren sind. Die ESRS basieren auf internationalen Standards wie den GRI-Standards (Global Reporting Initiative) und sind in verschiedene Module unterteilt, die spezifische Themenbereiche abdecken.
Die ESRS sind in verschiedene Module gegliedert, die zentrale Nachhaltigkeitsthemen behandeln:
Neben diesen allgemeinen Standards gibt es sektorspezifische Berichtsanforderungen, die an die besonderen Gegebenheiten und Herausforderungen einzelner Branchen angepasst sind.
Die ESRS bieten klare Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und schaffen eine direkte Verbindung zu bestehenden internationalen Standards, was die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU fördert. Dies hilft Unternehmen, konsistente und glaubwürdige Berichte zu erstellen, was besonders für Investoren und andere Stakeholder von Bedeutung ist. Darüber hinaus unterstützt die Harmonisierung mit internationalen Standards Unternehmen dabei, sich global als nachhaltig zu positionieren.
Die Einführung der CSRD und der ESRS bedeutet für viele Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand in der Berichterstattung, sowohl in Bezug auf die notwendigen internen Prozesse als auch auf die damit verbundenen Kosten. Es wird notwendig sein, neue Systeme zur Datenerhebung, Analyse und Berichterstellung einzuführen. Zudem müssen Unternehmen ihre Berichte von externen Prüfern validieren lassen.
Trotz dieser Herausforderungen bieten die neuen Regelungen Unternehmen auch Chancen. Sie ermöglichen es, Nachhaltigkeit als strategisches Element in die Unternehmensführung zu integrieren, ESG-Risiken besser zu managen und so langfristig Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Transparenz und ein klarer Fokus auf Nachhaltigkeit können zudem das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern stärken.
Quelle: